Silke Nordmann Rechtsanwaltskanzlei
Ihr Recht verdient persönliche Betreuung
ohne Umwege, ohne Anonymität
Als Ihre Anwältin in Bad Langensalza stehe ich Ihnen persönlich zur Seite – in Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Verständlich erklärt, kompromisslos vertreten. Bei mir sind Sie keine Fallnummer.

Kanzlei Nordmann
Darum sind Sie bei uns genau richtig
"Rechtliche Angelegenheiten brauchen mehr als juristische Expertise. Sie brauchen einen Menschen, der zuhört, versteht und entschlossen handelt."

Silke Nordmann
Ihre Rechtsanwältin
Persönliche Betreuung
Keine Fallnummer. Kein Anwaltswechsel.
Vom ersten Gespräch bis zur Lösung bin ich Ihre persönliche Ansprechpartnerin. Keine Weitergabe an Assistenten, keine wechselnden Gesichter. Sie haben immer dieselbe Anwältin, die Ihren Fall kennt und für Ihre Interessen kämpft.
Lokale Verwurzelung
Hier geboren, hier geblieben, für Sie da.
Als gebürtige Bad Langensalzaerin kenne ich die Menschen und die Mentalität dieser Region. Diese Verbundenheit ist mehr als Standortvorteil, sie ist Vertrauensbasis für unsere Zusammenarbeit.
Rechtsgebiete
Meine Leistungen
für Ihr Recht
01. Familienrecht
Wenn persönliche Beziehungen rechtliche Klarheit brauchen
Trennung, Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsstreitigkeiten gehören zu den emotional belastendsten Lebenssituationen. Gerade hier brauchen Sie jemanden, der nicht nur juristisch berät, sondern auch versteht, was auf dem Spiel steht.
Ich begleite Sie durch Scheidungsverfahren, klären Sorgerechts- und Umgangsfragen, regele Unterhaltspflichten und Zugewinnausgleich. Mein Ziel: Rechtssicherheit für Sie und Ihre Familie, mit Augenmaß für die Menschen dahinter.
Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Zugewinn
02. Erbrecht
Ihr Nachlass in klaren Händen
Wer sein Vermögen weitergeben oder ein Erbe antreten möchte, steht vor komplexen rechtlichen Fragen. Fehler beim Testament können Familien entzweien, ungeklärte Nachlässe Jahre blockieren.
Ich unterstütze Sie bei der vorausschauenden Nachlassplanung, erstelle rechtssichere Testamente, setze Ihre Interessen in Erbauseinandersetzungen durch und sorge für faire Lösungen bei Pflichtteilsansprüchen. Ihr Nachlass verdient Klarheit, Ihre Erben verdienen Frieden.
Testament und Erbvertrag, Nachlassregelung und Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Immobilien und Unternehmen im Erbfall
03. Arbeitsrecht
Ihre Rechte im Berufsleben
Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn oder Streit ums Arbeitszeugnis, im Arbeitsleben kann es schnell existenziell werden. Hier zählt jede Frist, jedes Detail, jede strategische Entscheidung.
Ob Kündigungsschutzklage, Verhandlung einer fairen Abfindung oder Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche, ich verteidige Ihre Position konsequent. Als Arbeitnehmer wie als Arbeitgeber.
Kündigungen und Kündigungsschutz, Abfindungen und Aufhebungsverträge, Lohnforderungen und Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Mobbing
04. Verkehrsrecht
Nach dem Unfall an Ihrer Seite
Ein Verkehrsunfall reißt Sie aus dem Alltag. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Nutzungsausfall, und dazu vielleicht noch ein Bußgeldverfahren oder Fahrverbot. Die gegnerische Versicherung pokert auf Ihre Unwissenheit.
Ich setze Ihre Ansprüche durch, wehre ungerechtfertigte Bußgelder ab und verteidige Ihren Führerschein. Bei Unfallregulierung trägt die Gegenseite meine Kosten.
Unfallregulierung und Schadensersatz, Bußgeldverfahren und Fahrverbote, Führerscheinentzug und Verkehrsstrafrecht
05. Strafrecht
Verteidigung, wenn es ernst wird
Wer im Strafverfahren steht, braucht einen klaren Kopf und eine entschlossene Verteidigung. Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, hier geht es um Ihre Freiheit, Ihren Ruf, Ihre Zukunft.
Ich verschaffe mir Akteneinsicht, entwickle Ihre Verteidigungsstrategie und vertrete Sie in allen Verfahrensstadien. Mit Sachlichkeit und Nachdruck.
Strafverfahren und Verteidigungsstrategie, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht
Über Mich
Ihre Anwältin Silke Nordmann
Geboren, aufgewachsen und geblieben in Bad Langensalza. Diese Stadt ist nicht nur mein Lebensmittelpunkt, sie prägt auch meine Arbeitsweise. Hier kenne ich die Menschen, ihre Sorgen und ihre Art, mit Konflikten umzugehen.
Seit über 20 Jahren bin ich als Rechtsanwältin tätig, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen. In dieser Zeit habe ich eines gelernt: Menschen, die rechtliche Hilfe suchen, brauchen keinen Anwalt, der sich hinter Paragraphen versteckt. Sie brauchen jemanden, der ihnen auf Augenhöhe begegnet und sich ihre Sache zur eigenen macht.
Meine Kanzlei verstehe ich als Dienstleistung für Rechtsuchende. Für Sie kämpfe ich, für Sie gewinne ich, für Sie vermittle ich, und für Sie schlichte ich. Das ist kein Werbespruch, das ist mein Anspruch an jeden einzelnen Fall.
Ich sehe es in den Gesichtern meiner Mandanten beim ersten Termin: die Anspannung, die Unsicherheit, manchmal auch Angst vor dem Unbekannten. Mein Ziel ist, dass diese Anspannung schon im Erstgespräch weicht. Dass Sie merken: Hier werde ich verstanden, hier bin ich in guten Händen.

Was Sie von mir erwarten können:
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Kurzfristige Termine
in dringenden Angelegenheiten, weil manche Situationen keinen Aufschub dulden.
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Vor-Ort-Termine
bei Ihnen zu Hause, wenn Sie nicht mobil sind.
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Unkomplizierte Beauftragung
per Telefon oder E-Mail, Vollmachten können Sie per Post oder PDF zusenden.
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Unterstützung bei Anträgen
auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Ich helfe Ihnen beim Ausfüllen.
FAQ
Was Sie wissen sollten
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung ist gesetzlich geregelt und abhängig von Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens. Die Höchstgebühr für Verbraucher beträgt 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto). In vielen Fällen liegt die Gebühr darunter.
Wie werden die weiteren Kosten berechnet?
Das hängt vom Rechtsgebiet ab. In Zivilsachen richten sich die Gebühren nach dem Streitwert, im Familienrecht gibt es gesetzlich festgelegte Werte (z.B. Sorgerecht 4.000 Euro), in Straf- und Bußgeldsachen arbeite ich mit Betragsrahmengebühren. Vor Mandatserteilung erkläre ich Ihnen transparent, welche Kosten für Ihren Fall zu erwarten sind.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Ich nehme gerne Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und prüfe die Kostenübernahme. Bei Zusage rechne ich direkt mit der Versicherung ab, Sie zahlen nur Ihre Selbstbeteiligung.
Gibt es staatliche Unterstützung, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Ja. Für außergerichtliche Streitigkeiten gibt es Beratungshilfe, für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe. Beide Hilfen setzen voraus, dass Sie Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und helfe beim Ausfüllen der Formulare.
Kann ich Sie auch beauftragen, wenn ich nicht aus Bad Langensalza komme?
Selbstverständlich. Dank digitaler Gerichtsverfahren kann ich bundesweit für Sie tätig werden. Die Beauftragung funktioniert per Telefon oder E-Mail, Vollmachten können Sie mir per Post oder PDF zusenden. Auch Telefon-Beratungstermine sind möglich.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In dringenden Angelegenheiten ermögliche ich kurzfristige Termine, oft noch am selben oder nächsten Tag. Bei weniger zeitkritischen Anliegen finden wir in der Regel innerhalb einer Woche einen passenden Termin.
Bieten Sie auch Hausbesuche an?
Ja. Wenn Sie nicht mobil sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Kanzlei kommen können, besuche ich Sie gerne zu Hause.
Was ist bei Verkehrsunfällen mit den Anwaltskosten?
Bei der Unfallregulierung übernimmt die gegnerische Versicherung meine Kosten, gemessen am gezahlten Schadensersatz. Für Sie entstehen keine Anwaltskosten, wenn Sie im Recht sind.
KOSTEN & GEBÜHREN
Klare Verhältnisse von Anfang an
Rechtliche Auseinandersetzungen sind emotional belastend genug. Unsicherheit über die Kosten sollte nicht dazukommen. Deshalb erkläre ich Ihnen vor Mandatserteilung transparent, welche Gebühren für welche Verfahrensabschnitte anfallen.
Gebührengrundlage
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für alle Anwälte in Deutschland verbindlich ist. Diese gesetzliche Regelung schützt Sie vor willkürlichen Honoraren und sorgt für nachvollziehbare Kosten.
Gebührenberechnung nach Rechtsgebieten
Zivilsachen:
Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, also dem Wert, um den es in Ihrer Sache geht.
Familiensachen:
Hier sind die Werte gesetzlich festgelegt. Beispielsweise beträgt der Streitwert für Umgangsrecht oder Sorgerecht jeweils 4.000 Euro.
Straf- und Bußgeldsachen:
Hier arbeite ich mit Betragsrahmengebühren (von X bis Y Euro), in der Regel wird der Mittelwert angesetzt.
Erstberatung
Die Erstberatung ist gesetzlich geregelt, abhängig von Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens.
Die Höchstgebühr für Verbraucher beträgt 190 Euro zzgl. MwSt. (226,10 Euro brutto).
Staatliche Unterstützung
Wenn Sie sich einen Anwalt finanziell nicht leisten können, gibt es zwei Möglichkeiten:
Beratungshilfe für außergerichtliche Streitigkeiten. Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht.
Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.
Bei beiden Hilfen trägt die Staatskasse die Anwaltskosten, Sie müssen allerdings Ihr Einkommen und Vermögen offenlegen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und helfe beim Ausfüllen der Formulare.
Kundenstimmen
Was unsere Mandanten über uns sagen
Sehr gute Anwältin. Sie hilft und meldet sich auch an Feiertagen zurück
Diana Reuter, Mandantin
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036042 779 806
